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AGB

Buchungsbedingungen,
Gutscheinkauf,
individuelle Teamevents
und allgemeine Geschäftsbedingungen
der Adventurebox Münster
www.adventurebox-muenster.de
Stand Juni 2022

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das folgende Unternehmen:

Adventurebox Münster GmbH., Friedrich-Ebert-Straße 114, 48151 Münster

1. Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Adventurebox Münster (im Folgenden „Anbieter“) und seinen Kund:innen im Zusammenhang mit der Durchführung der Adventurebox-Teamspiele (Escape Rooms, Outdoor Exitgames, City Challenges)  sowie aller damit im Zusammenhang stehenden weiteren Leistungen (im Folgenden „Veranstaltung“) gelten ausschließlich die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

2. Vertragsschluss

(1) Ein Vertrag kommt grundsätzlich auf elektronischem Wege durch das Zusenden einer Buchungsbestätigung via E-Mail durch den Anbieter oder das Online-Buchungssystem zustande. Dabei stellt die Bestellung eines Zeitraums im Buchungssystem durch die Kund:innen ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag gilt erst bei Zugang einer Bestätigungsemail bei den Kund:innen als geschlossen.

(2) Im Einzelfall kann in Absprache mit dem Anbieter ein Vertrag auch mündlich, fernmündlich oder per E-Mail geschlossen werden. Hierbei gelten die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 145 – 157 BGB).

(3) Ein Austausch des Vertragspartners auf der Seite der Kund:innen ist grundsätzlich möglich, bedarf aber der ausdrücklichen Zustimmung des Anbieters.

3. Eintrittspreis

(1) Der Eintrittspreis bestimmt sich nach dem aktuellen Stand der Preisinformation auf der Internetseite des Anbieters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

(2) Der Eintrittspreis wird unmittelbar mit Zustandekommen des Vertrages fällig und ist spätestens bei Antritt der gebuchten Veranstaltung zu zahlen. Ausnahmen hierzu können Zahlungen auf Rechnung sein, die spätestens 14 Tage nach der Veranstaltung durch die Kund:innen zu begleichen sind.

4. Gutscheine

(1)  Die Kund:innen gehen ein bindendes Vertragsverhältnis ein, indem sie entweder vor Ort in der Adventurebox oder in unserem Online-Shop einen Gutscheinkauf tätigt. In ersterem Fall wird der Gutschein in Papierform ausgestellt, in letzterem Fall bekommen die Kund:innen den Gutschein in digitaler Form per Email zugestellt oder zusätzlich auf postalischem Wege in Papierform, sollte beim Kauf die Option „Versand“ gewählt worden sein.

(2) Der Gutschein ist erst mit einer vollständig abgeschlossenen Zahlung gültig.

(3) Die Gültigkeit des Gutscheins beläuft sich auf drei Jahre ab Ausstellungsdatum.

(4) Die Gutscheine können ausnahmslos für alle Adventurebox-Programme eingelöst werden. Ggf. vorhandene Restbeträge können zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der Gültigkeitsfrist eingelöst werden.

(5) Die erworbenen Gutscheine mit dem jeweiligen Gesamtwert inklusive Umsatzsteuer können nicht in bar abgelöst werden.

(6) Bei Verlust, Diebstahl oder Entwendung von Gutscheinen kann kein Ersatz durch die Adventurebox geleistet werden.

5. Leistungserbringung

(1) Die Spielzeit beträgt maximal 60 Minuten bei Indoor Veranstaltung und 180 Minuten bei Outdoor Veranstaltungen. Bei einer kürzeren Spielzeit besteht für die Kund:innen kein Anspruch auf Rückerstattung des gesamten oder eines Teils des Eintrittspreises.

(2) Bei einer Verspätung der Kund:innen ist der Anbieter berechtigt, die Spielzeit entsprechend der Verspätung zu verkürzen. Bei einer Verspätung von mehr als 20 Minuten ist der Anbieter berechtigt, seine Leistung zu verweigern. Eine Erstattung des Eintrittspreises erfolgt in diesem Fall nicht.

6. Durchführung der Veranstaltung

(1) Vor Beginn des Spiels müssen die Kund:innen an einer Einführung durch die Spielleitung teilnehmen.

(2) Den Kund:innen ist es nicht erlaubt, während des Spiels Kameras oder Tonaufnahmegeräte jeglicher Art zu benutzen. Gegenstände, die Fotos und Videos machen können, sind von den Kund:innen vor Spielantritt eines Escape Rooms für die gesamte Spieldauer in Schließfächern vor Ort einzuschließen. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Anbieters.

(3) Die Spiele und Rätsel sind so konzipiert, dass keine besondere Kraftanwendung zur Lösung notwendig ist. Hierauf werden die Kund:innen vor Spielbeginn ausdrücklich hingewiesen. Kund:innen, die entgegen diesem Hinweis Inventar oder das Leih-Equipment bei den Outdoor-Programmen (Outdoor-Exitgames und City Challenges) des Anbieters durch zu große Kraftaufwendung, Mutwilligkeit oder Fahrlässigkeit beschädigen oder zerstören, sind zum Ersatz verpflichtet.

7. Änderung des Vertrags und Rücktritt

(1) Ticketbestellungen unterliegen nicht dem Fernabsatzgesetz. 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB regelt, dass das Gesetz auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung, die auch Konzerte / Sportveranstaltungen umfasst, keine Anwendung findet. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen ist. Die Rückgabe oder Umtausch gebuchter Tickets ist bis 72 Stunden vor Spielbeginn möglich. Dabei wird der Kaufpreis in voller Höhe erstattet. Eingelöste Wertgutscheine erhalten bei einer Stornierung bis 72 Stunden vor Spielbeginn ihren Gutscheinwert zurück. Bei einem Rücktritt, der weniger als 72 Stunden vor Spielbeginn erfolgt, behält sich der Anbieter vor, eine Ausfallentschädigung sowie Bearbeitungsgebühren in Höhe des zuvor vereinbarten Spielpreises zu erheben. Der Schadensersatz ist niedriger anzusetzen, wenn die Kund:innen nachweisen, dass ein wesentlich geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

(2) Eine Änderung der vereinbarten Spielzeit ist nur im Einzelfall nach Absprache mit dem Anbieter möglich.

(3) Eine Reduzierung der Teilnehmer:innenzahl ist auch vor Ort unmittelbar vor Spielbeginn möglich. In diesem Fall gilt der Eintrittspreis für die nunmehr teilnehmende Anzahl an Spieler:innen entsprechend der Preisinformation auf der Internetseite des Anbieters. Es sind zudem immer nur die auf der Internetseite kommunizierte Anzahl an Kund:innen pro Spielraum bzw. pro Team bei den Outdoor Exitgames und City Challenges gleichzeitig gestattet. Sollten die Kund:innen mehr als einen Escape Room gebucht haben und sich die Teilnehmer:innenzahl soweit reduzieren, dass einer oder mehrere Escape Rooms nicht bespielt werden, so ist dennoch der geringste Eintrittspreis für nicht genutzte Escape Rooms zu begleichen.

(4) Der Anbieter behält sich vor, gebuchte Termine kurzfristig zu ändern oder zu stornieren, sofern dies durch höhere Gewalt erforderlich wird. Hiervon werden die Kund:innen unverzüglich informiert und der gegebenenfalls bereits gezahlte Eintrittspreis zurückerstattet. Darüber hinaus ist der Anbieter nicht verpflichtet, dem Kund:innen nutzlose Aufwendungen oder Schäden zu erstatten, die auf die Änderung oder Aufhebung des gebuchten Termins zurückzuführen sind.

8. Teilnahmevoraussetzungen

(1) Spielberechtigt sind alle Kund:innen ab 16 Jahren. Minderjährige können nur in Begleitung eines aufsichtsberechtigten Erwachsenen teilnehmen. Die Begleitperson trägt die Verantwortung für die Sicherheit der zu beaufsichtigenden Minderjährigen. In Absprache mit dem Anbieter können im Einzelfall Teilnehmer ohne Begleitung zugelassen werden, die das 14., aber noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht haben. In keinem Fall geht die Aufsichtspflicht auf den Anbieter über.

(2) Gesundheitlich eingeschränkte Personen sollten vor einer Teilnahme an Spielveranstaltungen des Anbieters ärztlichen Rat einholen und im Zweifelsfall von einer Teilnahme absehen. In jedem Fall erfolgt eine Teilnahme dieser Personen auf eigene Gefahr. Kund:innen mit ansteckenden Krankheiten sind vom Spiel ausgeschlossen.

(3) In den vom Anbieter bereitgestellten Räumen sind Lichtinstallationen, die Lichtblitze und sonstige Effekte beinhalten, angebracht. Die Kund:innen können vor Spielantritt beim Anbieter die genutzte Technik erfragen. Die Teilnahme erfolgt in diesen Fällen auf eigene Gefahr.

(4) Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder starken Arzneimitteln stehen, sind von der Teilnahme an der Spielveranstaltung ausgeschlossen.

9. Sicherheitshinweise

(1) Zum Schutz der Kund:innen gelten folgende Sicherheitsanweisungen:

Feuer, offenes Licht und Rauchen ist in der gesamten Spielstätte sowie im Eingangs- und Empfangsbereich strengstens verboten.

Die gekennzeichneten Notausgänge dürfen nur im Brand- oder Notfall benutzt werden.

In den Spielräumen ist das Essen und Trinken grundsätzlich untersagt. Ausnahmen sind mit dem Veranstalter vor Spielbeginn abzusprechen.

Das Mitbringen von Waffen, brennbaren oder explosiven Stoffen sowie von sonstigen gefährlichen Gegenständen ist verboten.

Das Mitbringen von eigenem Werkzeug und sonstigen Hilfsmitteln ist verboten.

Den Anweisungen der Spielleiter ist uneingeschränkt Folge zu leisten.

10. Haftung

(1) Der Anbieter haftet für entstehende Schäden nur, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten durch den Anbieter, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung des Anbieters auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung die Kund:innen vertraut haben und vertrauen durften.

(2) Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt auch für mögliche Ansprüche der Kund:innen gegenüber gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

11. Datenschutz

(1) Der Anbieter ist zum Zwecke der ordnungsgemäßen Durchführung und Überwachung berechtigt, die Kund:innen während der Spielveranstaltung durch den Einsatz von audiovisueller Technik zu filmen.

(2) Teamfotos, die im Anschluss an den Escape Room Besuch gemacht werden, werden für sieben Tage durch das Buchungssystem QuinBook Woizzer AG, Singapurstraße 5, 20457 Hamburg/Deutschland gespeichert und den Kund:innen via Downloadlink zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf der Frist werden die Fotos vom Server gelöscht. Nähere Informationen zu Nutzungsbedingungen und Datenschutz und die eventuelle Beauftragung Dritter zur Datenverarbeitung durch QuinBook werden bereitgestellt unter: quinbook.com

(3) Aufnahmen, die während der Outdoor Exitgames und City Challnges aufgenommen werden, werden für 30 Tage auf dem Server der espoto GmbH, Am Luftschiffhafen 1, 14471 Potsdam gespeichert und den Kund:innen via Download-Link zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Aufnahmen vom Server durch den Anbieter gelöscht. Nähere Informationen hierzu werden bereitgestellt unter: espoto.com

(4) Alle an den Anbieter übermittelten Daten werden gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes, des Telemediengesetzes sowie weiterer einschlägiger Datenschutzbestimmungen zur Vertragserfüllung und Vertragsabwicklung erhoben, gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt, soweit die Kund:innen sich hiermit nicht ausdrücklich einverstanden erklärt haben.

12. Aufrechnung

Ein Recht zur Aufrechnung steht den Kund:innen nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Anbieter unbestritten sind.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Für Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen dem Anbieter und den Kund:innen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Verweisungen auf andere Rechtsordnungen und internationale Verträge. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

(2) Erfüllungsort für jegliche Ansprüche zwischen dem Anbieter und den Kunden ist der Sitz des Anbieters (Friedrich-Ebert-Straße 114, 48151 Münster).

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen den Kund:innen und dem Anbieter ist der Sitz des Anbieters, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.